Wird die spanische Miete auch in Deutschland versteuert?
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026
Die Sorge vor doppelter Besteuerung ist bei Fernvermietern der Dauerbrenner.
Antworten
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen werden nach den üblichen Doppelbesteuerungsabkommen in dem Staat besteuert, in dem die Immobilie liegt, also in Spanien. Wie der Wohnsitzstaat diese Einkünfte anschließend behandelt, regelt das jeweilige Abkommen zwischen beiden Ländern, und dort gibt es unterschiedliche Methoden.
Was in deiner deutschen, österreichischen oder Schweizer Erklärung anzugeben ist und wie die spanische Steuer dort berücksichtigt wird, ist genau der Punkt, an dem eine falsche Auskunft teuer wird. Das beantwortet dein Steuerberater im Wohnsitzland, nicht wir.
Was wir tun können: die spanische Seite so ordnen, dass Belege, Beträge und Zeiträume vollständig vorliegen.