Wie viel Kaution darf ich in Spanien verlangen?
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026
Die Antwort ist kurz, und der zweite Teil überrascht fast alle ausländischen Eigentümer.
Antworten
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026
Die gesetzliche Kaution beträgt eine Monatsmiete bei Wohnraum und zwei Monatsmieten bei anderer Nutzung, etwa einem Gewerberaum (Artikel 36 LAU). Zusätzlich kann eine weitere Sicherheit vereinbart werden, die bei Wohnraumverträgen bis fünf Jahre zwei weitere Monatsmieten nicht übersteigen darf.
Der zweite Teil: die Kaution muss beim zuständigen Stelle der jeweiligen autonomen Region hinterlegt werden, und das ist Pflicht des Vermieters, nicht des Mieters. In Madrid ist das die Agencia de Vivienda Social, mit einer Frist von 30 Werktagen ab dem Tag nach der Unterschrift. Andere Regionen haben eigene Stellen und eigene Fristen.
Welche Stelle für deine Immobilie zuständig ist, hängt am Ort. Im Zweifel klärt das deine Gestoría.