Wie lange läuft ein spanischer Mietvertrag mindestens?
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026
Wer aus Deutschland kommt, denkt bei einem Jahresvertrag an ein Jahr. In Spanien ist das anders, und der Unterschied ist erheblich.
Antworten
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026
Die im Vertrag vereinbarte Dauer gilt zwischen den Parteien, aber der Mieter hat das Recht, jährlich zu verlängern, bis fünf Jahre erreicht sind, wenn der Vermieter eine natürliche Person ist, und sieben Jahre, wenn er eine juristische Person ist. Der Mieter darf früher gehen, der Vermieter kann die Wohnung in dieser Zeit nur aus gesetzlich festgelegten Gründen zurückverlangen.
Grundlage ist Artikel 9 des spanischen Mietgesetzes (LAU, Ley 29/1994). Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, kommen nach Artikel 10 in der heutigen Fassung bis zu drei weitere Jahre hinzu.
Das ändert sich ab dem 15. November 2026: Das Real Decreto-ley 28/2026 (BOE-A-2026-20822) fasst Artikel 10 neu, bei Wohnraum als Hauptwohnsitz verlängert sich der Vertrag dann stillschweigend um weitere fünf Jahre (sieben bei einer juristischen Person). Das spanische Parlament muss das Dekret noch bestätigen; tut es das nicht, bleibt die heutige Regel.
Was in deinem konkreten Vertrag steht und ab wann die Fristen laufen, prüft deine Gestoría anhand des Dokuments.