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Mietvertrag

Welche Frist gilt, wenn ich nicht verlängern will?

Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026

Die Fristen für Vermieter und Mieter sind unterschiedlich lang, und wer zu spät dran ist, verliert ein ganzes Jahr.

Antworten

  • Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026

    Der Vermieter muss spätestens vier Monate vor Vertragsende schriftlich mitteilen, dass er nicht verlängert; für den Mieter sind es mindestens zwei Monate. Meldet sich niemand, verlängert sich der Vertrag jährlich, bis zu drei weitere Jahre (Artikel 10 LAU in der heutigen Fassung).

    Ab dem 15. November 2026 ändert das Real Decreto-ley 28/2026 (BOE-A-2026-20822) diese Regeln für Wohnraum als Hauptwohnsitz: der Vermieter muss sechs Monate vorher Bescheid geben, die stillschweigende Verlängerung beträgt fünf Jahre (sieben bei einer juristischen Person), und wer nicht verlängert, schuldet dem Mieter eine im Dekret festgelegte Entschädigung, außer in gesetzlich genannten Fällen wie Eigenbedarf oder einem neuen Vertrag. Bleiben einem Vertrag am 15. November weniger als sechs Monate, genügen vier Monate Vorlauf. Das Parlament muss das Dekret noch bestätigen.

    Üblich ist der Versand per Burofax mit Empfangsbestätigung, weil damit Datum und Inhalt der Mitteilung nachgewiesen sind. Genau darüber wird später gestritten.

    Wann dein Vertrag genau endet und welche Frist daraus folgt, rechnet deine Gestoría am Dokument nach.