Was darf ich von der Kaution einbehalten, wenn ich beim Auszug nicht dabei war?
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero20. Sept. 2026
Aus der Ferne fällt genau die Beweisführung schwer, auf die es hier ankommt.
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Martin (Soycasero)Equipo Soycasero20. Sept. 2026
Einbehalten werden darf nur, was sich belegen lässt: offene Mieten, offene Nebenkosten und Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Die gewöhnliche Gebrauchsspur, die das Wohnen nun einmal hinterlässt, gehört nicht dazu.
Die Beweislast liegt bei dem, der den Abzug behauptet, also beim Vermieter. Deshalb wiegt das Übergabeprotokoll beim Einzug so schwer: mit Fotos und Datum ist der Zustand belegt, ohne es steht Aussage gegen Aussage. Wer nicht selbst vor Ort sein kann, lässt Einzug und Auszug von derselben Person dokumentieren und bittet um Fotos mit sichtbarem Datum.
Ob ein bestimmter Abzug im Einzelfall trägt, ist eine Bewertung und keine Rechenaufgabe. Die trifft dein Asesor, nicht eine Software.