← Zurück zum Forum

Steuern

Unsere Wohnung in Spanien steht die meiste Zeit leer: Droht uns ein IBI-Zuschlag?

Martin (Soycasero)Equipo Soycasero6. Nov. 2026

Wir nutzen die Wohnung nur im Urlaub und überlegen, ob wir sie vermieten. Jetzt lese ich von Zuschlägen auf die Grundsteuer für leerstehende Wohnungen.

Antworten

  • Martin (Soycasero)Equipo Soycasero6. Nov. 2026

    Die Gemeinden können einen Zuschlag von bis zu 50 % auf die IBI erheben, wenn eine Wohnung ohne gerechtfertigten Grund länger als zwei Jahre leer steht. Das regelt Artikel 72 des Gesetzes über die Gemeindefinanzen in der Fassung des Real Decreto-ley 29/2026 (BOE-A-2026-20823, Bestätigung steht noch aus). Es ist eine Möglichkeit, keine Pflicht: Es kommt auf die Ordenanza fiscal Ihrer Gemeinde an.

    Entscheidend ist, wo die Wohnung liegt. In einer zona de mercado residencial tensionado kann das jeden Eigentümer treffen. Außerhalb davon gilt der Zuschlag nur für Eigentümer von vier oder mehr Wohnimmobilien.

    Das Gesetz nennt Gründe, die immer als gerechtfertigt gelten. Dazu gehört die Nutzung als Zweitwohnsitz mit höchstens vier Jahren ununterbrochenem Leerstand, außerdem etwa Bauarbeiten, ein laufendes Gerichtsverfahren oder das Angebot zu Marktbedingungen zum Verkauf (höchstens ein Jahr) oder zur Miete (höchstens sechs Monate).

    Die Gemeinde muss die Wohnung förmlich als dauerhaft unbewohnt erklären, bevor der Zuschlag anfällt.

    Davon getrennt zu sehen ist die Einkommensteuer für Nichtresidenten auf die Eigennutzung, die auch ohne Vermietung anfällt. Was in Ihrer Gemeinde gilt, erfahren Sie im Rathaus oder bei Ihrer Gestoría.