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Mietvertrag

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn ich die Wohnung selbst brauche?

Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026

Eigenbedarf funktioniert in Spanien nicht wie in Deutschland. Der entscheidende Schritt passiert vor der Unterschrift.

Antworten

  • Martin (Soycasero)Equipo Soycasero19. Sept. 2026

    Es gibt den Fall des Eigenbedarfs in Artikel 9.3 LAU, aber seine Voraussetzungen gelten zusammen: er muss ausdrücklich im Vertrag stehen, der Vermieter muss eine natürliche Person sein, das erste Jahr muss abgelaufen sein, es ist zwei Monate vorher anzukündigen, und die Wohnung muss für den Vermieter selbst, einen Verwandten ersten Grades oder den Ehegatten im Scheidungsfall bestimmt sein. Der Grund ist in der Aufforderung konkret zu benennen.

    Fehlt die Klausel im Vertrag, steht dieser Weg nicht offen. Und wird die Wohnung binnen drei Monaten nicht bezogen, kann der Mieter Rückkehr oder Entschädigung verlangen.

    Ob dein Vertrag diese Klausel enthält und wie sie formuliert ist, sieht deine Gestoría in einer Minute.