Ich will selbst nach Spanien ziehen: Bekomme ich meine vermietete Wohnung zurück?
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero6. Nov. 2026
Wir gehen in zwei Jahren in Rente und möchten in unsere Wohnung an der Costa Blanca, die seit letztem Jahr vermietet ist. Der Vertrag läuft fünf Jahre.
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Martin (Soycasero)Equipo Soycasero6. Nov. 2026
Das regelt Artikel 9.3 LAU. Nach dem ersten Vertragsjahr kann die Pflichtverlängerung entfallen, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, für Verwandte ersten Grades oder den Ehepartner im Fall von Scheidung oder Trennung braucht. Voraussetzung ist, dass diese Möglichkeit bei Vertragsschluss ausdrücklich im Vertrag steht. Die Mitteilung muss mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Wird die Wohnung danach nicht innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich bezogen, sieht das Gesetz Rechte des Mieters vor, darunter die Rückkehr in die Wohnung oder eine Entschädigung.
Für Fernvermieter wird oft übersehen: Der Eigenbedarf ist auch einer der Fälle, in denen die seit dem 8. Oktober 2026 mögliche außerordentliche Verlängerung um bis zu zwei Jahre nicht greift (Real Decreto-ley 29/2026, Disposición final quinta, Bestätigung durch den Congreso steht noch aus).
Ob Ihr Vertrag die Klausel enthält und wann der richtige Zeitpunkt ist, klärt Ihre Gestoría oder Ihr Anwalt in Spanien mit dem Vertrag in der Hand.