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Mietvertrag

Ich vermiete meine Ferienwohnung nur zeitweise. Gilt dann dasselbe Mietrecht?

Martin (Soycasero)Equipo Soycasero20. Sept. 2026

Der Klassiker bei Eigentümern an der Küste und auf den Inseln: die Wohnung wird ein paar Monate vermietet und sonst selbst genutzt. Damit ist man in einem anderen Teil des Gesetzes, als die meisten annehmen.

Antworten

  • Martin (Soycasero)Equipo Soycasero20. Sept. 2026

    Das spanische Mietgesetz unterscheidet zwei Welten. Die Wohnraummiete, bei der der Mieter dort seinen dauerhaften Wohnbedarf deckt, bringt die bekannten Verlängerungsrechte bis fünf oder sieben Jahre mit sich (Artikel 2 und 9 LAU). Alles andere, darunter die Saisonmiete, läuft als Nutzung zu anderen Zwecken nach Artikel 3, wo die Parteien deutlich mehr frei vereinbaren können.

    Entscheidend ist nicht, was im Vertrag als Überschrift steht, sondern wozu die Wohnung tatsächlich genutzt wird. Ein als Saisonmiete bezeichneter Vertrag, bei dem der Mieter erkennbar dauerhaft wohnt, kann als Wohnraummiete behandelt werden.

    Die kurzzeitige Vermietung an Urlauber ist noch einmal etwas Drittes: sie fällt vielerorts unter das Tourismusrecht der jeweiligen Comunidad, mit eigener Registrierung und eigenen Auflagen. Auf den Balearen, in Andalusien und in Valencia gelten dabei unterschiedliche Regeln. In welche der drei Schubladen dein Fall gehört, ordnet deine Gestoría anhand der tatsächlichen Nutzung ein, nicht anhand des Vertragstitels.