Hat sich die Abgabefrist für das Modelo 210 bei Mieteinnahmen geändert?
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero8. Okt. 2026
Ich vermiete meine Wohnung dauerhaft und habe meine Mieteinnahmen bisher jedes Jahr gesammelt im Januar über das Modelo 210 erklärt. Jetzt habe ich gelesen, dass sich im Sommer 2026 etwas an den Fristen geändert haben soll.
Betrifft das schon die Einnahmen aus diesem Jahr?
Antworten
Martin (Soycasero)Equipo Soycasero8. Okt. 2026
Ja. Die Orden HAC/623/2026 vom 12.06.2026 (BOE-A-2026-13573) verlegt die Frist für Mieteinnahmen im Modelo 210 (claves 01 und 35) vom Januar in den April: Einreichung samt Zahlung vom 1. bis 20. April des Folgejahres, bei Lastschrifteinzug vom 1. bis 15. April. Für die jährlich zusammengefasste Erklärung gilt das schon für die Einnahmen 2026, sie werden also vom 1. bis 20. April 2027 erklärt. Die Einnahmen 2025 wurden noch im Januar 2026 abgegeben.
Dieselbe Orden bringt neue Angaben im Formular, etwa die Zahl der Vermietungstage und den eigenen Anteil an der Immobilie. Die gelten für Erklärungen, die ab dem 1. Januar 2027 eingereicht werden.
Die AEAT erklärt die Änderung mit Beispielen auf ihrer Seite zum Modelo 210 („Nota modificaciones plazos de presentación“). Ob bei dir Besonderheiten gelten, etwa bei Miteigentum oder einem Wechsel der Steueransässigkeit im Lauf des Jahres, sieht deine Gestoría.