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Mietvertrag

Der Mietvertrag ist auf Spanisch, und ich verstehe ihn nicht. Was gilt dann?

Martin (Soycasero)Equipo Soycasero20. Sept. 2026

Fast jeder Eigentümer aus dem deutschsprachigen Raum unterschreibt irgendwann ein Dokument, das er nur ungefähr versteht.

Antworten

  • Martin (Soycasero)Equipo Soycasero20. Sept. 2026

    Die Vertragssprache ist frei wählbar, und ein Vertrag auf Deutsch wäre zwischen den Parteien nicht ungültig. Nur nützt das wenig: vor einem spanischen Gericht, gegenüber dem Finanzamt und bei der Hinterlegung der Kaution zählt die spanische Fassung, und eine deutsche müsste beglaubigt übersetzt werden, was Zeit und Geld kostet, genau dann wenn es eilig ist.

    Der übliche Weg ist deshalb ein spanischer Vertrag, bei Bedarf mit einer zweisprachigen Fassung daneben. Wird zweisprachig gearbeitet, gehört in den Vertrag, welche Fassung im Streitfall maßgeblich ist. Fehlt dieser Satz, streitet man später über den Streitgegenstand.

    Worauf du vor der Unterschrift achten solltest, hängt vom konkreten Text ab. Sich ein fremdsprachiges Dokument vor der Unterschrift erklären zu lassen, ist keine Schwäche, sondern der billigste Teil des ganzen Vorgangs.